Am besten verwendest du unsere Händlersuche.
Du kannst dein Wunsch-Fahrrad, Pedelec oder E-MTB online reservieren. Nutze hierfür einfach die Schaltfläche „Bike reservieren“ auf der entsprechenden Produktdetailseite. Dort siehst du direkt, ob das Fahrrad, Pedelec oder E-MTB bei deinem Fachhändler vor Ort bereits verfügbar ist (Achtung: es werden nur die Verfügbarkeiten von teilnehmenden Händlern angezeigt).
Du findest alle aktuellen Broschüren. Dein Fachhändler vor Ort versorgt dich gerne mit einem gedruckten Exemplar.
Bitte wende dich damit an deinen Händler. Du fährst ein Pedelec oder E-MTB? Dann verwende bitte die Bedienungsanleitung Pedelec plus jene der entsprechenden Kategorie.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) findest du in der Bedienungsanleitung.
Die Husqvarna E-Bicycles Herstellergewährleistung ist auf der ganzen Welt gültig; jeder autorisierte Husqvarna E-Bicycles Händler ist dazu berechtigt, Gewährleistungsarbeiten durchzuführen.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre.
Die Herstellergewährleistung ist für ein bestimmtes Fahrrad, Pedelec oder E-MTB gültig und kann nicht auf den neuen Besitzer übertragen werden.
Im Falle eines Rückrufs wird der Fachhändler des betroffenen Fahrrads, Pedelec oder E-MTB kontaktiert und dazu aufgerufen, einen Werkstatttermin mit dem betroffenen Kunden zu vereinbaren.
Im Falle eines technischen Updates wird der Fachhändler des betroffenen Fahrrads, Pedelec oder E-MTB kontaktiert und dazu aufgerufen, einen Werkstatttermin mit dem betroffenen Kunden zu vereinbaren.
Informationen zu den empfohlenen Serviceintervallen für dein Fahrrad, Pedelec oder E-MTB findest du in deiner Bedienungsanleitung unter Service- und Wartungszeitplan.
Informationen zu Bauteilen, welche nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. Systemanbieters getauscht werden dürfen, findest du im Leitfaden für Bauteiletausch des ZIV.